AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Electrical Heating Concepts GmbH

für Unternehmer

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: Verkaufsbedingungen) gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmern) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  2. Diese Verkaufsbedingungen sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Electrical Heating Concepts GmbH (im Folgenden: EHC) und deren Vertragspartnern rechtsverbindlich und gelten ausschließlich. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Leistungen der EHC durch den Vertragspartner gelten diese Bedingungen als angenommen.

  3. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, und zwar selbst dann, wenn die Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde und/oder auf die Geltung nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde.

  4. Entgegenstehende oder anderslautende Bestimmungen des Vertragspartners werden von EHC nicht anerkannt. Der Einbeziehung solcher AGB wird ausdrücklich widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn EHC in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Vertragspartners ihren Verpflichtungen aus den jeweiligen Verträgen vorbehaltlos nachgekommen ist und/oder die Leistung des Vertragspartners widerspruchslos entgegengenommen hat. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Vertragspartners gelten nur dann, wenn EHC der Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von EHC sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt jedenfalls, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt und/oder ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

  2. Ist eine an EHC gerichtete Bestellung als Angebot i.S.d. § 145 BGB zu werten, ist EHC berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von vier Wochen anzunehmen. Ein Vertragsverhältnis kommt allerdings nur zu Stande, wenn EHC den Vertragsabschluss schriftlich bestätigt oder aber bereits mit der Ausführung der beauftragten Arbeiten begonnen hat.

  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen EHC und den Vertragspartnern getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Auch Änderungen und Ergänzungen bestehender Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

  4. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Kalkulationen und sonstige Unterlagen/Daten sind nur verbindlich, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben. Hinsichtlich dieser Unterlagen behält sich EHC die Eigentums-/Urheberrechte vor. Dem Vertragspartner ist es ausdrücklich untersagt, diese Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen, und zwar insbesondere dann, wenn sie als „vertraulich“ qualifiziert wurden. Eine Weitergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EHC.

  5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot von EHC nichts anderes ergibt, gelten die angegebenen Preise ab Werk Oberhausen oder ab Lieferwerk, und zwar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Enthalten sind die Kosten für eine normale Verpackung. Ansonsten schließen die angegebenen Preise die Kosten für zusätzliche Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme nicht ein. Diese Positionen werden zusätzlich berechnet.

  6. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.

  7. Soweit die Parteien keine anderweitige Regelung getroffen haben, hält sich EHC für die Dauer von 30 Tagen ab Datum des Angebots an das Angebot/die Angebotspreise gebunden.

  8. Sollten sich nach Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen ergeben, ist EHC berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen. Dies gilt insbesondere auch bei Materialpreisänderungen.

§ 3 Zahlung

  1. Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind alle Rechnungen von EHC nach Erbringung der geschuldeten Leistung ohne Abzug zahlbar, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.

  2. EHC ist berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf ältere Schulden des Vertragspartners anzurechnen. Über die Art der erfolgten Verrechnung wird EHC den Vertragspartner zeitnah informieren.

  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EHC frei über diesen Betrag verfügen kann. Im Falle einer Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

  4. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so ist EHC berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Es ist ein niedrigerer Zinssatz anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens durch EHC ist zulässig.

  5. Wenn EHC Kenntnis von Umständen erhält, die begründeten Zweifel an Kreditwürdigkeit des Vertragspartners erwecken, ist EHC berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Zudem kann EHC Vorauszahlungen und/oder Sicherheitsleistungen verlangen.

§ 4 Lieferung

  1. Sofern EHC Lieferzeiten angibt, sind diese stets unverbindlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien ausdrücklich und schriftlich eine verbindliche Leistungszeit vereinbart haben.

  2. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Vertragspartners, und zwar unabhängig von der Art und dem Ort der Versendung. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen/an die den Transport ausführende Person von EHC auf den Vertragspartner über. Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

  3. Die Kosten einer Transportversicherung sind vom Vertragspartner zu tragen, sofern er den Abschluss einer solchen Versicherung begehrt. Gleiches gilt, wenn die Warensendung auf Wunsch des Vertragspartners durch EHC gegen Diebstahl, Feuer-, Bruch-, Wasserschäden und sonstige versicherbaren Schäden versichert werden soll.

  4. Sollte es aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht von EHC zu vertretender Umstände (bspw. Aufruhr, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen, Aussperrung, etc.) zu Leistungsverzögerungen kommen, verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist, und zwar um die Dauer der Störung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Gleiches gilt bei einer nicht rechtzeitigen Belieferung durch einen Lieferanten von EHC.

  5. Bei einer von EHC nicht zu vertretenden Leistungsverzögerung, kann der Vertragspartner nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens drei Wochen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden, und zwar per Einschreiben. Die Nachfrist beginnt erst mit Zugang der Nachfristsetzung.

  6. Bei sonstigen Leistungsverzögerungen ist der Vertragspartnerpartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er EHC zuvor eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Vertragspartner nur dann zu, wenn die Verzögerung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EHC beruht.

  7. EHC ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn der Vertragspartner hat an den Teillieferungen/Teilleistungen kein Interesse. EHC ist berechtigt, jede Teillieferung gesondert in Rechnung zu stellen.

  8. Die Einhaltung der Lieferung- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.

  9. Gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist EHC berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Mit dem Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner über.

§ 5 Gewährleistung

  1. Das Entstehen etwaiger Mängelgewährleistungsrechte setzt voraus, dass der kaufmännische Vertragspartner die von EHC gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel hin untersucht und sichtbare Mängel unverzüglich bzw. bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber EHC anzeigt. Unterlässt der Vertragspartner die gebotene Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Etwaige Mängelgewährleistungsrechte sind dann ausgeschlossen.

  2. Die Mängelgewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren grundsätzlich in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Lieferung der Ware. Abweichend hiervon gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn das Gesetz für Bauwerke oder Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, eine längere Verjährung vorschreibt. Auch in Bezug auf etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von EHC beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  3. Es entstehen keine Gewährleistungsrechte, wenn die Mangelhaftigkeit darauf beruht, dass Betriebs- oder Wartungsanweisungen von EHC vom Vertragspartner nicht beachtet wurden und die Nichtbeachtung kausal für den entstandenen Mangel geworden ist. Gleiches gilt, wenn die Mangelhaftigkeit auf eine fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Vertragspartner selbst oder durch Dritte zurückzuführen ist. Ferner, wenn Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Spezifikationen von EHC entsprechen, es sei denn, der Mangel steht nicht in einem kausalen Zusammenhang mit den vom Vertragspartner veranlassten Veränderungen oder der verwendeten Verbrauchsmaterialien.

  4. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung gleichfalls ausgeschlossen. Insbesondere haftet EHC nicht für Veränderungen des Zustands ihrer Waren durch unsachgemäße Lagerung beim Vertragspartner.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. EHC behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den gelieferten Waren vor, und zwar bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner. Dies gilt auch in Bezug auf künftige noch nicht entstandene Forderungen.
  2. Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für EHC als Hersteller, jedoch ohne jegliche Verpflichtung für EHC. Erlischt das Eigentum von EHC durch Verbindung/Vermischung/Verarbeitung, so vereinbaren die Parteien bereits jetzt, dass das Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf EHC übergeht. Das (Mit)Eigentum von EHC wird vom Vertragspartner verwahrt, und zwar unentgeltlich.

  3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die von EHC gelieferte Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an EHC abgetreten, und zwar einschließlich etwaiger Neben- und Sicherungsrechte. Auch Forderungen aus sonstigem Rechtsgrund die Vorbehaltsware betreffend werden an EHC abgetreten. EHC nimmt die Abtretung an. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung der Ansprüche von EHC gegenüber dem Vertragspartner in Höhe der verkauften Vorbehaltsware. Eine Weiterveräußerung vor vollständigem Ausgleich der Forderungen ist nicht gestattet, wenn hinsichtlich der vorab an EHC abgetretenen Forderungen mit dem Dritten ein Abtretungsverbot vereinbart wurde bzw. vereinbart wird.

  4. Der Vertragspartner wird von EHC ermächtigt, die an EHC abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Mit Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens oder bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.

  5. Dem Vertragspartner ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen der Vorbehaltsware, wird der Vertragspartner auf das Eigentum der EHC hinweisen und die EHC unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen. Der Vertragspartner haftet EHC gegenüber für die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, insbesondere für die Kosten einer notwendigen Klage i.S.d. § 771 ZPO.

  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. EHC ist berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zu versichern, und zwar gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Den Abschluss der Versicherung hat der Vertragspartner EHC nachzuweisen, und zwar auf entsprechende Aufforderung von EHC hin.

  7. Bei Zahlungsverzug ist EHC zur Rücknahme der gelieferten Vorbehaltsware berechtigt, wenn EHC die Zahlung zuvor erfolglos angemahnt hatte. Der Vertragspartner ist dann zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bzw. des Herausgabeanspruchs sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch EHC gilt nicht als Rücktrittserklärung.

  8. EHC ist berechtigt, sofern rechtlich möglich, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat. In diesem Falle kann EHC die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware verlangen.

§ 7 Datenschutz

EHC erhebt und verarbeitet im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner möglicherweise bestimmte personenbezogene Daten. Dabei verwendet EHC die Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), mit den folgenden Hinweisen:

  1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stellen für die Datenverarbeitung
    1. Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten i. S. der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-2018) ist Herr Michael De Bortoli, Hünxer Str. 8, 46149 Oberhausen datenschutz@ehconcepts.de, Tel.: 0208 62185123
  2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck ihrer Verwendung
    Wenn Sie mit uns in Geschäftsbeziehung treten, erheben wir folgende Daten:
    Vornamen und Nachnamen nebst Anrede unseres Ansprechpartners Ihres Unternehmens, sowie der jeweiligen Organe und ggf. Titel (Herr/Frau) mit

    1. Anschrift
    2. Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) sowie Faxnummer
    3. E-Mail-Adresse
    4. Sowie alle Daten aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
  3. Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
    1. um Sie als unseren Vertragspartner identifizieren zu können,
    2. um mit Ihnen korrespondieren und/oder sonst in Kontakt treten zu können,
    3. um unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen zu können,
    4. um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können,
    5. zur Durchführung einer wirksamen Kollisionskontrolle,
    6. zu Zwecken der zulässigen Direktwerbung,
    7. zur Rechnungsstellung bzw. ggf. im Rahmen des Mahnwesens,
    8. um ggf. eventuelle Haftungsansprüche Ihrerseits gegen uns abwickeln zu können,
    9. um ggf. etwaige (Zahlungs-) Ansprüche unsererseits gegen Sie verfolgen und durchsetzen zu können,

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund unserer Geschäftsbeziehung. Sie ist zu den genannten Zwecken für die angemessene Durchführung und für die beiderseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung erforderlich (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO).

Ihre Daten werden sowohl digital (in unserem Dokumentenmanagementsystem – DMS) als auch in Papierform in geeigneten Dateisystemen gespeichert bzw. gesammelt.

Die von uns im Rahmen der Mandatierung erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, gespeichert bzw. aufbewahrt und danach gelöscht bzw. vernichtet. Etwas anderes gilt nur, sofern wir aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen (z. B. der Abgabenordnung, des Geldwäschegesetzes etc.) zu einer längeren Speicherung/Aufbewahrung verpflichtet sind (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO), und/oder Sie – etwa im Hinblick auf eine spätere Fortsetzung unserer Geschäftsbeziehung – in eine längerfristige Speicherung/Aufbewahrung Ihrer Daten eingewilligt bzw. uns zu einer solchen aufgefordert haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO).

Nach Beendigung der Aufbewahrungsfrist lassen wir Ihre in Papierform vorhandene Daten unter Wahrung jeglicher Vertraulichkeit durch zertifizierte Unternehmen in verschlossenen Behältern abholen und anschließend vernichten.

  1. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Datenweitergabe erfolgt nur, soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO), insbesondere die Weitergabe an von uns beauftragte Dienstleister (sog. Auftragsverarbeiter) oder sonstige Dritte, deren Tätigkeit für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.

Die weitergegebenen Daten dürfen von dem jeweiligen Empfänger ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Diejenigen Mitarbeiter der EHC, die mit Ihren Daten in Kontakt gelangen, unterliegen wie wir selbst einer strengen Verschwiegenheitsverpflichtung, deren Einhaltung wir ständig überwachen. Auch sonstige Personen, mit denen wir zusammenarbeiten und die in Kontakt mit Ihren Daten gelangen oder gelangen könnten, wurden oder wer-den von uns schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und machen sich – worauf sie ebenfalls ausdrücklich hingewiesen wurden oder werden – im Fall eines Verstoßes selbst strafbar.

  1. Ihre Rechte als betroffene Person (Betroffenenrechte)
    Sie haben das Recht,

    1. gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre einmal erteilte Einwilligung uns gegenüber jederzeit zu widerrufen („Widerrufsrecht“). Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf hat nur zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
    2. gem. Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen („Auskunftsrecht“). Insbesondere können Sie Auskunft verlangen über
      1. die Verarbeitungszwecke,
      2. die Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden oder wurden,
      3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt werden oder wurden,
      4. die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts,
      5. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
      6. die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden,
      7. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie,
    3. gem. Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unvollständig sind („Berichtigungsrecht“),
    4. gem. Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen („Löschungsrecht“). Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung Ihrer Daten erforderlich ist
      1. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,
      2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung,
      3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit,
      4. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke,
      5. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    5. gem. Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen („Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“). Dies gilt, soweit
      1. die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird.
      2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber die Löschung der Daten ab-lehnen und stattdessen die Einschränkung der Datennutzung verlangen.
      3. wir die Daten nicht länger benötigen, Sie jedoch die Daten zur Geltend-machung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
      4. Sie gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.
    6. gem. Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen („Recht auf Datenübertragbarkeit“).
    7. gem. Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, z.B. wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in unrechtmäßiger Weise verarbeiten. In der Regel können Sie sich hierbei an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden (derzeit z.B. unter https://www.ldi.nrw.de/).
  2. Ihr Recht auf Widerspruch (Widerspruchsrecht)

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, genügt eine Mitteilung in Textform. Sie können uns also zu unseren o.g. Kontaktdaten am Standtort Oberhausen gerne anschreiben, ein Fax schicken oder sich per E-Mail (datenschutz@ehconcepts.de) an uns wenden.

  1. Datenverarbeitung online

Auch über unsere Internetseiten unter www.ehconcepts.de, erfolgt die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten, u.a. der IP-Adresse der Website-Besucher. Ergänzende Datenschutzhinweise finden Sie daher online unter www.ehconcepts.de/datenschutz.

§ 8 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, gelten die EHC im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 9 Haftung

Soweit in diesen Bedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist, haftet EHC auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen i.S.d. § 284 BGB wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EHC vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Mit dieser Regelung ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners nicht verbunden.

§ 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz von EHC in Oberhausen.
  2. Sofern der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von EHC in Oberhausen. EHC ist allerdings berechtigt, eine Klage gegen den Vertragspartner auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand oder dem Gerichtsstand der Niederlassung des Vertragspartners zu erheben.

§ 11 Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des zugrundeliegenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien möglichst nahekommt. Gleiches gilt, wenn die Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind. Auch hier bleiben die übrigen Verkaufsbedingungen wirksam.

Oberhausen, den 01.06.2017

Electrical Heating Concepts GmbH

Die Geschäftsführung